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Diese Internetseite wird laufend aktualisiert und dokumentiert die Machenschaften des Geschäftsführers Herrn Finsterbusch der FIRA Bau GmbH (gleichzeitig Geschäftsführer und Gesellschafter mehrerer Unternehmen der FIRA Firmengruppe) sowie des Bauleiters Herrn R. Raabe gegenüber eines Bauherren. Ab 04.05.2018 wurde als Geschäftsführer Herr Niels Selbmann ins Handelsregister eingetragen.

Die Berichte sind eine der Wahrheit entsprechende Beanstandungen an den Leistungen der FIRA Bau GmbH. Dokumentieren über den Bau und daraus entstandenen Pfusch am Hausbau eines Einfamilienhauses. Die FIRA Bau GmbH hält es nicht für erforderlich Restleistungen am Haus abzuarbeiten sowie ihren Baupfusch abzustellen. Die FIRA zieht es vor ihr Resthonorar auf dem gerichtlichen Weg einzuklagen. Gleiches gilt für die KRS Projektierungsgemeinschaft, die als verantwortlicher Bauüberwacher, angemahnte Mängel der FIRA nicht begleitet fehlende Bauüberwachung ablehnt und Resthonorar gerichtlich eingeklagt hat. Mängel welche durch gerichtlich bestellte Sachverständige festgestellt worden sind, werden abgestritten bzw. die Verantwortung abgelehnt.

Wir sind bemüht sachlich und fair über den Vorfall und den Verlauf der beim Landgericht sowie Oberlandgericht Dresden anhängigen Verfahren zu berichten, verständlicherweise können wir allerdings als "Mensch und Opfer" auch hier nur aus betroffener Sicht berichten. Namen der Verantwortlichen sowie Verlinkung zur FIRA Bau GmbH wurden vorerst aus Kulanz entfernt.

Lügen, Kuriositäten der FIRA Bau GmbH und/oder des rechtlichen Vertreter sowie der Projektierungsgemeinschaft KRS - (neu: Projektierungsbüro KRS) welches als Bauüberwacher tätig war, gegenüber dem Bauherren und Gerichten um sich der Verantwortung zu entziehen oder um sich einen Vorteil im Prozess zu verschaffen.
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Aktuelles


21.11.2018

Angebote der Bauherrin zur gütlichen außergerichtlichen Einigung

Text folgt


20.11.2018

Lügen der FIRA Bau GmbH gegenüber der Bauherrin und schlussfolgernd dem Gericht

Jede Partei ist verpflichtet vor Gericht Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit abzugeben. Die Verletzung der Wahrheitspflicht beginnt bereits mit dem Einreichen bewusst unwahren Parteivorbringens und ist ein Betrugsversuch. Ob die Richterin den falschen Behauptungen der RAe  Hanicke & Gerbes folgt, bleibt abzuwarten.

Aufgrund der umfangreichen Verletzung der Wahrheitspflicht können nur beispielhafte Lügen zitiert und kommentiert werden.

Weiterer Kostenvorschuss zur fehlenden Abdichtung des Gebäudes
Gelogen ist die Aussage, „..dass beispielsweise die Mängel 76, 97 und 107 mit dem Schriftsatz vom 13.10.2017 ausdrücklich von der Klägerin fallen gelassen worden sind. Bereits hier ergibt sich mithin eine Differenz dahingehend, auf welche Mängel nunmehr die Klägerin ihren Mangelbeseitigungsanspruch stützen will.“ 
Begründung: Mit Schreiben vom 12.07.2018 und in der Klage wurde der weitere Kostenvorschuss für obige Mängel beantragt.

Fehlende Ausführungsplanung/Werkplanung
Wiederholt gelogen, dass die Ausführungsplanung von der Klägerin an die KRS in Auftrag gegeben worden sei.
Weil bereits das Landgericht entschieden hat, dass die FIRA für die Erstellung von weiteren Werkplänen verantwortlich ist. Auch hat jetzt im Jahr 2019 die KRS bestätigt, dass im Rechtsverhältnis zwischen der Klägerin und der KRS eine Ausführungsplanung nicht beauftragt worden sei.
Warum die vertretenden RAe Hanicke & Gerbes seit Beginn der Rechtsstreite immer wieder das Gericht anlügen, ist unfassbar. Der Bauleiter Herr Raabe und der Geschäftsführer Herr Finsterbusch wissen ganz genau, dass eine Werkplanung, die in Verantwortung der FIRA lag, nicht vorliegt. Den Sachverständigen konnte auch eine Werkplanung, trotz mehrfacher Aufforderung, nicht vorgelegt werden.  
 
Fehlende Gründung
Gelogen ist die Behauptung, dass der Statiker eine Gründungstiefe von 40 cm vorgesehen hat.
Weil gutachterlich festgestellt, die Stützwand entgegen der Statik und entgegen den Vorgaben im Baugrundgutachten errichtet wurde.

Aufforderung zur Planung der Mängelbeseitigung  
Gelogen: “Da die Klägerin keine erneute Aufforderung zur Mängelbeseitigung verbunden mit einer Fristsetzung geltend gemacht hatte, liegt auch ein Verzug mit der Mängelbeseitigung nicht vor. Auch hat die Beklagte die Beseitigung der Mängel nicht endgültig verweigert, sodass es auch einer Fristsetzung nach wie vor bedarf.“ 
Weil mit Schreiben vom 12.05.2016 wurden die FIRA Bau neben der KRS zur Planung der Mängelbeseitigung mit Fristsetzung aufgefordert. Wiederholte Aufforderung gegenüber FIRA Bau am 06.06.2016, 24.06.2016 und Antwort an FIRA Bau am 28.09.2016. (lesen).

 


19.10.2018

1. Verhandlung vor dem Landgericht

Der erste Gerichtstermin war alles andere als Erfolgversprechend für die Bauherren. Als erstes wurden Veränderungen in der Geschäftstätigkeit bei der FIRA Bau GmbH bekannt gegeben.  Mit dem 01.05.2018 ist Herr Gunther Finsterbusch (ebenfalls Geschäftsführer der FIRA Projekt GmbH) nicht mehr Geschäftsführer der FIRA Bau GmbH. Mit dem 01.05.2018 wurde Herr Niels Selbmann als Geschäftsführer der FIRA Bau GmbH bestellt.

Das Gericht hat mehrere Aufgaben den Bauherren übergeben. Unter anderem indem die Systemtheorie mehrerer Mängel zum mangelhaften Mauerwerk (fehlerhaften Bauhülle) nachzuweisen ist und eine Aufstellung aller Mängel nebst Beschreibung derselben. 

Die FIRA Bau hat sich energisch gegen Anschuldigungen zu Lügen, gegenüber der Bauherrin und schlussfolgernd auch gegenüber dem Gericht, gewehrt. Weiterhin bestreitet die FIRA Bau, dass die Bauherrin mehrere Angebote zur gütlichen Einigung unterbreitet hat.

Da die Rechtsanwaltschaft und die FIRA Bau GmbH ihre eigenen Lügen gegenüber der Bauherrin und schlussfolgernd auch gegenüber dem Gericht nicht mehr wahr haben wollen, einige Auszüge unter dem 20.11.2018 und 21.11.2018.  


21.02.2018

Klage gegen die FIRA Bau GmbH und Herrn Andreas Schramm

Mit dem 14.10.2016 wurde Klage beim Landgericht Dresden eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die FIRA Bau GmbH (vertreten durch Geschäftsführer Herrn Finsterbusch) und Herrn Andreas Schramm wegen Kostenvorschuss und Schadenersatz.
 
Aus der Begründung:
Die von der FIRA Bau GmbH und der Projektierungsgemeinschaft KRS erbrachten Leistungen sind in erheblichem Umfang mangelhaft. Es liegen bestätigte Mängel vor, die nicht mehr nach den allgemeinen anerkannten Regeln und nach dem Vertrag beseitigt werden können.
 
Die FIRA Bau war für die Herstellung eines schlüsselfertigen vollunterkellerten Hauses und angeschlossener Garage beauftragt. Die Projektierungsgemeinschaft KRS wurde bezüglich aller von der FIRA Bau geschuldeten Leistungen mit der Objektüberwachung, der Objektbetreuung und der Dokumentation beauftragt.
 
Gesellschafter der Projektierungsgemeinschaft KRS, welche als Gesellschaft bürgerlichen Rechts anzusehen ist, sind / waren Herr Andreas Schramm, Herr Dr. Klaus Röthig und Herr Dr. Frank Knothe.

11.08.2017

Baupfusch der FIRA Bau und fehlende Bauüberwachung

2. Die KRS als Bauüberwacher und DEUTSCHLANDS FASSADENSPZIALISTEN – NR. 1, als Subunternehmer waren so schlau, zu vertuschen die Höhenunterschiede und Abdichtungen der Haussockel gepfuscht von der FIRA Bau.

09.08.2017

Fehlende Fachkompetenz und fehlende Bauüberwachung

Von einem Unbekannten Mitarbeiter eingestellt unter Erfahrungsbericht für FIRA Firmengruppe:
„Top Firma für gute und fähige Leute die eine gewisse Grundinteligenz haben.“
Bemerkung:
Ja, wer so was schreibt hat natürlich eine Grundintelligenz.
Weiter in
„Pro
Innovative Firma, tolle Bauprojekte besonders im Neubau, selbständige Arbeitsweise bei vorhandener Fachkompetenz.“
Bemerkung:
Dann werde ich mal die (nicht)vorhandene Fachkompetenz nachweisen:
 
1. Ein Überbindemaß ist der FIRA und der KRS als Bauüberwachung unbekannt wahrscheinlich hat`s keiner gelernt; obwohl die Römer bereits gewusst; ein Überbindemaß ist muss. Oder war der Bauüberwacher nicht da und half beim Betrug der FIRmA.
Bild 1-Nordseite
Bild 2-Ostseite

10.05.2017

Mediation

Der erste Termin der Mediation endete mit: „Insbesondere wird die Möglichkeit eines Rückkaufs des Hauses .. erörtert.“ Kommentar: Wir sind im Jahr 2010 stehen geblieben, denn da sah ein Protokoll vor: „insbesondere ist dabei ein Rückkauf des streitgegenständlichen Objektes durch die Beklagte angedacht.“

Der zweite Termin am 10.05.2017 endete erwartungsgemäß ohne Einigung. Die Baufirma möchte das Haus nur zu ihren wirtschaftlichen Vorteilen erwerben.


22.02.2017

Perfekte Bau(pfusch)leistungen

Die Fassade des Hauses hat bereits im Säuglingsalter ihre durchschnittliche Lebensdauer beendet.
Bilder:
Vorderansicht

24.10.2016

Weiteres Gespräch

Am 24.10.2016 fand eine weitere 1 ½ stündige Beratung mit dem Geschäftsführer Herrn Finsterbusch von der FIRA Bau statt. Als neutrale Person und zusätzliche Unterstützung für die Baufirma nahm am Gespräch Herr Barnitzki teil (Architekt der 2_ECK Architekten). Das Architektenbüro arbeitet u. a. für die USD-Immobilien. Das Gespräch endete auch diesmal ohne Konsens.


06.06.2016

Kompromissgespräch

Am 06.06.2016 fand nach über 15 Jahren ein erstes Gespräch mit dem Geschäftsführer der FIRA Bau statt. Warum er sich in den vielen Jahren den Problemen nicht angenommen hat, möchte ich nicht kommentieren. Mir wurde mitgeteilt, dass der für den Baupfusch verantwortliche Bauleiter, Ronny Raabe, nicht mehr bei der FIRA Bau arbeitet. Der Geschäftsführer gab zu: „Wir haben total gepfuscht“. Vorschläge zum Abschluss des gesamten Verfahrens wurden vom Geschäftsführer der FIRA Bau nicht unterbreitet.


24.02.2016

Nebenkriegsschauplatz geht weiter

Ein Informant namens „Chris“ schrieb ins Gästebuch über ein kriminelles Pärchen, die vielen kleinen Handwerkern schon eine riesen Pleite mit der Domizil-Conzept GmbH in Chemnitz/Zwickau bescherte. Er wäre auf 30.000 € sitzen geblieben. Weiterhin warnt er: „Finger weg von allem, was Fira oder sonst wie heißt….“
 
Die vorgenannte verkürzte Eintragung ohne Namensnennung bescherte mir eine Aufforderung zur Entfernung des Eintrages, der ich –obwohl kein Rechtsanspruch bestand- nachkam.
 
Trotz der Löschung wurde Anzeige bei der StA Dresden wegen übler Nachrede gem. § 186 StGB gestellt. Bei welcher Firma die Antragsteller arbeiten konnte mir die Polizei nicht nennen. Meine Recherchen ergaben:
 
  1. Beide arbeiten bei der FIRA Grundbesitz Bautzner Straße 112-118 UG mit Sitz in Dresden. Registriert im Handelsregister beim Amtsgericht Dresden unter der Nummer HRB 32021.
  2. Gesellschafter zu 50% ist die FIRA Grundbesitz GmbH. Die Gesellschaft ist am Stammkapital zu 50 % der FIRA Grundstücksentwicklung GmbH beteiligt
 
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 StPO eingestellt.

04.01.2016

Wie geht es weiter mit der Schrottimmobilie?

Wie mit der ganzen Sache und den vielen Mängeln der Schrottimmobilie (nichts anderes ergibt sich auch aus dem Urteil des Landgerichtes Dresden) im Jahr 2016 umgegangen wird, ist noch fraglich. Immerhin haben die FIRA Bau und die damalige Projektierungsgemeinschaft KRS, jetzt Projektierungsbüro KRS, alle (auch offensichtliche) Mängel der Schrottimmobilie abgenommen.
 
Das Projektierungsbüro KRS ging 2004 aus der Projektierungsgemeinschaft KRS, gegründet 1998 von Dr.-Ing. Frank Knothe (Bauingenieur), Dr.-Ing. Klaus Röthig (Architekt) und Dipl.-Ing. Andreas Schramm (Ingenieur), hervor.
 

14.12.2015

FIRA Bau nimmt Berufung zurück

Auf Grund der Feststellungen des Gerichtssachverständigen und des Protokolls zur mündlichen Verhandlung vom 03.11.2015 vor dem Oberlandgerichts Dresden, hat der Bevollmächtigte RAe Hanicke & Gerbes namens und in Vollmacht der FIRA Bau ihre Berufungsklage vom 23.09.2011 am 10.12.2015 zurückgenommen.
 
Damit bringt die Gegenseite bei Rücknahme der Berufungsklage nicht zum Ausdruck, dass das geltend gemachte Recht nicht existiert, sondern bestätig es. 
 
Mit der Rücknahme der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts ist das Urteil rechtskräftig. Die FIRA Bau hat die entstandenen Kosten der Berufung zu tragen.

13.12.2015

Wiederholung Bauexperte Manfred Heinlein im Einsatz auf der Schrottimmobilie

Wiederholung der Sendung Folge 15 unter RTL II.


24.11.2015

Ergebnis der Berufung der FIRA Fassaden Spezialtechnik zur Unterlassungsklage

Tatbestand > Auszug aus dem LG-Urteil

"Die Klägerin, eine selbstständige GmbH und Teil der FIRA Firmengruppe, macht aus eigenem Recht bzw. kraft Prozessstandschaftserklärung der FIRA Bau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Gunther Finsterbusch, Unterlassungs- und Schadensersatzfeststellungsansprüche sowie einen Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Abmahnkosten wegen der Verwendung der Namen der FIRA Fassaden Spezialtechnik GmbH, der FIRA Firmengruppe und der FIRA Bau GmbH im Zusammenhang mit der Verwendung der Bezeichnung ,,Baupfusch" auf der lnternetseite der Beklagten geltend."

Ergebnis: Die FIRA Fassaden Spezialtechnik hat ihre Berufung gegen das Landgerichts Urteil vom 09.06.2015 zu Punkt 1 zurückgezogen, da keine Aussicht auf Erfolg. Damit wird das Landgerichtsurteil zu diesen Punkt rechtskräftig. Der letzte Absatz unter dem Eintrag 25.11.2014 wird abgeändert, da es hierzu ein Anerkenntnis des Verfassers gibt.


03.11.2015

Zweite Gerichtsverhandlung FIRA Bau GmbH ./. Leuschke wegen Baumängel

26.05.2015

Der Gerichtssachverständige des Oberlandesgericht Dresden hat bei der Untersuchung des Mauerwerkes festgestellt, dass die unzureichende Ausbildung der Mauerziegel die Festigkeit herabsetzt und es ist mit zukünftigen Rissen im Innen- und Außenbereich zu rechnen. Der Mangel sei nur mit Abriss und Neuherstellung des Gebäudes zu beseitigen. Als Ersatzlösung wurde ein Wärmdämmverbundsystem vorgeschlagen.

03.11.2015

Heute fand der zweite Termin vor dem Oberlandesgericht Dresen, zur Berufungsklage der FIRA Bau GmbH wegen vom Bauherren beantragten Mängelbeseitigungskosten an einem von ihr errichteten Hauses, statt. Die FIRA Bau hat gegen das Landgerichtsurteil Berufung eingelegt. Der Bauherr hat Anschlussberufung eingelegt, da wichtige Kosten für die Mängelbeseitigung abgelehnt worden sind. Im Wesentlichen ging es um die unzureichende Ausbildung des Mauerwerkes. Überraschend war, dass die Verhandlungszeit recht kurz und der Senat zum Mangel vortrug, dass ein Aufbringen eines Wärmedämmverbundsystems kein Zustand für die Mängelfreiheit sei, nur ein Kaschieren und die Klägerin kann begehren einen Abriss und Neubau. Der Anspruch ist für die FIRA Bau GmbH nicht unzumutbar. Der titulierte Betrag aus dem Landgerichtsurteil bleibt zu Recht. Der gegnerische Rechtsanwalt hat einen Schriftsatz beantragt. Termin der Urteilsverkündung wurde auf den 22.12.2015 festgelegt. Last euch überraschen wie es weitergeht. Das Urteil wird hier veröffentlicht.

Alle anderen vom Bauherren beantragen Mängelbeseitigungskosten (über 130 Mängel) gehen damit unter.


27.10.2015

Ich erhielt folgende Nachricht:

Hallo,
ich bin auch ein FIRA geschädigter! Zur Zeit ist ein Verfahren anhänglich in dem die Fira mich verklagt auf Schadensersatz.
FIRA begeht durch Bauleiter mehrmals Meineid, es wird bewust gelogen, Briefe gefälscht usw.es ist unglaublich.
Mit freundlichen Grüßen

05.08.2015

Nebenkriegsschauplatz geht weiter

Die FIRA Fassaden Spezialtechnik hat gegen das Landgerichts Urteil Berufung eingelegt und beantragt neben einem Ordnungsgeld von 250.000,00 € oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren, u. a. zu unterlassen,

1. die Firmierung FIRA Fassaden Spezialtechnik GmbH und/oder nur das Zeichen „FIRA“ und/oder die Bezeichnung „FIRA Firmengruppe“ im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit über Mängelansprüche zwischen der Beklagten und der FIRA Bau GmbH  und/oder auf der Website unter der Domain www.baupfusch.info und/oder dort im Quelltext als Metatag zu verwenden und/oder verwenden zu lassen, insbesondere in Bezug auf die Klägerin und deren Unternehmenskennzeichen die Äußerung „Baupfusch der FIRA Dresden“ wörtlich und/oder entsprechend sinngemäß zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen,

2. wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, zu verbreiten und/oder verbreiten lassen, „von der FIRA Fassaden Spezialtechnik sei kein Angebot zum Abschluss des Rechtsstreits am Landgericht Dresden Az.: 3 O 2156/13, gemacht worden.“  → s. Eintrag vom 25.11.2014

Des Weiteren beantragt die FIRA Fassaden Spezialtechnik GmbH:

Mit Blick auf den nicht unkomplizierten und nicht alltäglichen Schwerpunkt des Rechtsstreit im Äußerungsrecht und aufgrund des bisherigen Verfahrensverlaufs aus Sicht der Klägerin, möchte die FIRA Fassaden Spezialtechnik GmbH die Kompetenz des gesamten Senats bei der Verhandlung und Entscheidung in Anspruch nehmen.


09.06.2015

Klage der FIRA Fassaden Spezialtechnik abgewiesen

Die Klage der FIRA Fassaden Spezialtechnik vom 13.09.2013, die auch die Rechte der FIRA Bau geltend gemacht hatte, wurde vom Landgericht Dresden abgewiesen.
Begründung:
-        ein Unterlassungsanspruch ist nicht gegeben
-        ein Schadenersatzanspruch liegt nicht vor
-        eine rechtswidrige Handlung fehlt
 
Der Rechtsstreit wegen Unterlassung dauerte über 20 Monate. Die Klage vom 13.09.2013 umfasste insgesamt 87 Seiten einschließlich 14 Anlagen. Die FIRA Fassaden Spezialtechnik hat in mehreren Schreiben insgesamt 48 Anlagen dem Gericht eingereicht. Meinem Prozessbevollmächtigten Gernot Hennig, Hübnerstraße 8 in Dresden möchte ich auf diesem Wege für die hervorragende Vertretung danken.
 
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die FIRA Fassaden Spezialtechnik hat gegen das Landgerichtsurteil Berufung eingelegt. Es bleibt nun abzuwarten wie in dieser Sache das Oberlandesgericht Dresden entscheiden wird. Es ist leicht zu erkennen, dass die FIRA Fassaden Spezialtechnik und die FIRA Bau den Bauherren mürbe machen wollen.

06.06.2015

Urteilstermin zur Klage der FIRA Fassaden Spezialtechnik verschoben

Der Termin am 19.05.2015 zur Urteilsverkündung wurde aufgehoben und auf den 09.06.2015 verlegt. Neue Schriftsätze bis 22.05.2015 wurden von beiden Seiten eingereicht. Die Gegenseite hat in ihrem Schriftsatz behauptet, dass die Darstellungen auf dieser Internetseite wahrheitswidrig sind und ist der Meinung, dass keine mangelhafte Bauleistung vorliegt. Weiterhin wird falsch gegenüber dem Gericht behauptet, dass die Bauherren an einer gütlichen Einigung nicht bereit wären.
Kommentierung: Die Gegenseite hat keine Argumente was genau keine Baumängel sind welche hier in Bildern gezeigt und Dokumentiert werden sowie zur Unwahrheit nicht ansatzweise vorgetragen. Dabei wurden Mängel vom Rechtsanwalt der FIRA Bau nach Jahren eingestanden. Auch das Ergänzungsgutachten des Dr. Wackernagel vom 26.05.2015 - im Auftrag des OLG Dresden - weist wiederum auf alte und neue schwerwiegende Baumängel hin. Gegenbeweis der wahrheitswidrigen Darstellung der Gegenseite gegenüber dem Gericht, dass vom Bauherrn eine Bereitschaft zur gütliche Einigung fehlt, kann durch dutzende Schreiben an die FIRA Bau, die FIRA Fassaden Spezialtechnik und die rechtlichen Vertreter nachgewiesen werden (Bspw.: Eintrag vom 13. und 16.08.2013). Letzte Schreiben vom 26.01.2015 an die Geschäftsführer der FIRA Bau und der FIRA Fassaden Spezialtechnik. 

23.04.2015

Auf Grund der Klageerweiterung der FIRA Fassaden Spezialtechnik

hat das Landgericht Dresden beschlossen das Verfahren zur Klage der FIRA Fassaden Spezialtechnik wegen Unterlassung fortzusetzen. Ein Verkündungstermin wurde auf den 19.05.2015 bestimmt.

07.04.2015

Termin der Gutachtererstellung

Das Ergänzungsgutachten für Mängelbeseitigungskosten wird voraussichtlich bis 26.05.2015 fertig gestellt.

23.03.2015

FIRA Fassaden Spezialtechnik hat die Klage vom 13.09.2013 erweitert

Die FIRA Fassaden Spezialtechnik begehrt folgende Eintragung zu unterlassen:
„von der FIRA Fassaden Spezialtechnik sei kein Angebot zum Abschluss des Rechtsstreites am Landgericht Dresden, Az.: 3 O 2156/13, gemacht worden.“
Der genaue Text steht unter 25.11.2014.
Die Begründung der Klageerweiterung:
- es wurde ein Fahrplan für eine gütliche Einigung entwickelt
- ein Besprechungstermin wurde angeboten
- Beklagte hat nicht reagiert, auch auf zusätzliche unterbreitete telefonische Gesprächsangebote gab es keine Reaktion
- mit Schreiben vom 26.01.2015 unter Diffamierung der Klägerseite erklärt, dass es keinen Kompromiss geben wird.
 
Es ist schon traurig, mit was man sich rumschlagen muss. Auf dieser Internetseite werden nur wahre Tatsachen mitgeteilt. Eine abschließende Kommentierung, wird es nach Abschluss des Verfahrens geben. Aber nur so viel:
Keine Grundlagen einer Einigung sind Maßnahmen die keine Mängelbeseitigungen darstellen sowie untauglich sind. Unter bestimmten Voraussetzungen wurde ein Besprechungstermin nicht verweigert. Es gab keine telefonischen Gesprächsangebote. Die FIRA Fassaden Spezialtechnik hat wohl wissentlich die Schreiben vom 26.01.2015 als Beweis nicht dem Gericht eingereicht. Es erfolgte keine Diffamierung und es wurde nicht erklärt, dass es keinen Kompromiss geben wird. Beide Schreiben enthalten nur wahre Tatsachen, die von der Gegenseite nicht widerlegt werden können.

09.03.2015

Neue Abmahnung

Die FIRA Fassaden Spezialtechnik hat erneut eine Abmahnung zur Unterlassung geschickt. Konkret geht es um den Eintrag vom 25.11.2014 „dass von der FIRA Fassaden Spezialtechnik keine Grundlagen gefunden wurden und kein Angebot zum Abschluss dieses Rechtsstreites gemacht wurde.“
Anmerkung Bauherr:
1. Der Eintrag vom 25.11.2014 ist keine falsche Tatsache und entspricht der Wahrheit.
2. Die FIRA Fassaden Spezialtechnik verschweigt, dass mit dem Bevollmächtigten der FIRA Bau der Sachverhalt erörtert wurde und es hierzu ein Schreiben an den Geschäftsführer der FIRA Fassaden Spezialtechnik und der Rechtsanwaltschaft der FIRA Bau gegeben hat, die Angelegenheit noch einmal erörtert wurde und mitgeteilt, dass dies keine Grundlage auf einander zukommen darstellt sowie weiterhin   Gesprächsbereitschaft vorhanden ist. Von beiden Seiten bisher keine Resonanz, sondern der Weg über das Gericht weiterhin bevorzugt wird.
3. Eine schriftliche Erinnerung vom 16.12.2014 und 06.01.2015 liegt mir nicht vor und es gab kein telefonisches Gesprächsangebot (weder von der FIRA Fassaden Spezialtechni noch von der FIRA Bau).

03.03.2015

Verkündung der Entscheidung zur Klage der FIRA Fassaden Spezialtechnik vertagt

Heute sollte die Entscheidung zur Klage der FIRA Fassaden Spezialtechnik wegen Unterlassung, Schadenersatz und Kostenerstattung sein. Die FIRA Fassaden Spezialtechnik hat ihren Klageantrag geändert und Parteierweiterung beantragt, das heißt die FIRA Bau ist neben der FIRA Fassaden Spezialtechnik Klägerin. Streitgegenstand ist die auf dieser Internetseite veröffentlichten Wahrheiten über den Baupfusch der FIRA Bau sowie deren Subunternehmer, für deren Schlechtleistungen die FIRA Bau - die mit der Bauleitung beauftragt war - auch die Verantwortung trägt. Wann eine Gerichtsentscheidung fällt bleibt offen.

17.12.2014

OLG Verfügung

Das Gericht verfügt eine ergänzende schriftliche Stellungnahme des Sachverständigen zur Mängelbeseitigung.

25.11.2014

Gerichtstermin zur Klage der FIRA Fassaden Spezieltechnik

Es ist wie ein Märchen aber doch die Wahrheit
Was bisher geschah:
15.08.2013 FIRA Fassaden Spezialtechnik mahnt Bauherren ab und fordert Unterlassung
29.08.2013 Bauherr antwortet der FIRA Fassaden Spezialtechnik auf Unterlassungsbegehren
16.08.2013 FIRA Bau mahnt Bauherren ab und fordert gleichfalls Unterlassung
02.09.2013 Bauherr antwortet der FIRA Bau auf Unterlassungsbegehren
13.09.2013 FIRA Fassaden Spezialtechnik reicht Klage beim Landgericht Dresden ein und fordert Unterlassung, Schadenersatz und Kostenerstattung
13.01.2014 Bauherr erwidert und begründet den Klageabweisungsantrag
28.01.2014 Im 1. Gerichtstermin schlossen die Parteien einen widerruflichen Vergleich
05.06.2014 FIRA Fassaden Spezialtechnik hat Vergleich widerrufen
15.08.2014 FIRA Fassaden Spezialtechnik begründet ihren Widerruf
17.11.2014 FIRA Fassaden Spezialtechnik reicht kurz vor dem 2. Gerichtstermin einen weiteren Skript beim Landgericht ein
Was geschah zum 2. Gerichtstermin am 25.11.2014:
Der Gerichtstermin war um 10:00 Uhr angesetzt und ich war gespannt, wie das Gericht entscheiden würde, denn auf letzteres Schreiben der Klägerin vom 17.11.2014 konnte von uns nicht erwidert werden. Ich glaubte meinen Augen nicht, als der Geschäftsführer der FIRA Fassaden Spezialtechnik mit drei Rechtsanwälten, einen Beistand von der Rechtsanwaltskanzlei Hanicke & Gerbes (vertreten die FIRA Bau im Rechtsstreit wegen Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung) und einen Mitarbeiter der FIRA Bau als technischer Berater gegenüber Platz nahmen. Was dann geschah ist schwer in Worte zu fassen.
Die Richterin fragte die FIRA Fassaden Spezialtechnik, warum der Vergleich gescheitert sei. Der Bauherr nur seine persönlichen Emotionen auf der Internetseite mitteilen würde. Die Begründung der FIRA Fassaden Spezialtechnik war, dass die Internetseite nur auf eigene Vorteile gerichtet sei und die FIRA Fassaden Spezialtechnik in Misskredit bringen soll. Das Gericht befragt die Parteien, wie weit der Bauprozess beim OLG fortgeschritten ist. Nun kam auch noch der Beistand zu Wort und führt aus, das über das Gutachten sich noch ausgetauscht wird. Danach versuchte er energisch, dass ich eine Ersatzlösung statt der Mängelbeseitigung eingehen soll. Für uns nicht nachvollziehbar, was die Klage auf Kostenvorschuss gegenüber der FIRA Bau mit der Unterlassungsklage der FIRA Fassaden Spezialtechnik zu tun hat. In der Pause versuchte ich dem Beistand klar zu machen, dass es um Mängelbeseitigung geht und nicht um eine Ersatzlösung. Folgeursachen durch die Mängel sichtbar sind. Aber das interessierte nicht.
Nach Pausenende ging es wieder um die Mängelbeseitigung und es wurde viel geredet. Das ja die FIRA Bau gegen das Landgerichtsurteil in Berufung gegangen ist. Nachdem die Vertreter der FIRA Fassaden Spezialtechnik die Option einer Strafanzeige gegenüber mich in Erwägung zogen, platzte mir der Kragen und ich fragte die Gegenseite, was meine gesundheitliche Beeinträchtigung kostet, die ich durch den Baupfusch hin nehmen muss und bat das Gericht um Entscheidung im Rechtsstreit. Um eine Einigung oder Ansatz einer Einigung im Bauprozess mit der FIRA Bau zu erreichen war ich bereit, für drei Wochen die Internetseite vom Netz zu nehmen. Dem Kläger -der FIRA Fassaden Spezialtechnik- wurde die Möglichkeit eingeräumt Grundlagen für ein aufeinander zugehen im Bauprozess mit der FIRA Bau zu finden.   
Was danach geschah:
Da ich wiederholt Entgegenkommen zur außergerichtlichen Einigung angeboten habe und von beiden Firmen dies abgelehnt wurde, war es nicht überraschend, dass von der FIRA Fassaden Spezialtechnik keine geeigenten Grundlagen zum Abschluss der Rechtsstreite angeboten worden sind. Von der FIRA Bau wurde kein Angebot zur Mängelbeseitigung unterbreitet. Es bleibt nun abzuwarten wie das Gericht entscheidet.
 

22.10.2014

FIRA Bau

hat nach dreimaliger Fristverlängerung zur Stellungnahme des OLG-Gutachtens folgende Widersprüche gegen das OLG-Gutachten geltend gemacht:
-  Die FIRA Bau geht davon aus, dass die vom Sachverständigen vorgeschlagene Ersatzlösung, Applizierung eines Wärmedämmverbundsystems auf den gerissenen Außenputz, es nicht bedarf, da eine Einzelrisssanierung mit elastischer Fassadenabdichtung und Teilarmierung des Putzes möglich sei. Die FIRA Bau macht jetzt geltend, dass diese Art der Mangelbeseitigung bereits angeboten wurde.
- Obwohl der Sachverständige eine zukünftige Rissgefährdung innen und außen bestätigt und Risse auch im Innenbereich vorhanden und zu sehen sind, konnte die FIRA Bau keine Risse wahrnehmen. Anmerkungen Bauherr: Nur mit verschlossenen Augen nicht erkennbar. Vielleicht helfen die Bilder.
- Die FIRA Bau hat eine statische Berechnung zur Auslastung des Mauerwerks eingereicht. Der für die FIRA Bau tätige Tragwerksplaner bestätigt, trotz fehlender Verklebung des Mauerwerkes, eine ausreichende Stand-Sicherheit. Eine vom Sachverständigen Wackernagel vorgesehenen statischen Verstärkung durch nachzurüstende Pfeiler bedarf es nach Meinung der FIRA Bau nicht
- Die FIRA Bau macht erneut geltend, dass die ungeeignete Dränung auf einer Planung beruhe, welche vom Bauherren beauftragten Ingenieurbüro KRS stamme und dieser Mangel nicht erkannt werden konnte.
- Die FIRA Bau beantragt die Anhörung des Sachverständigen

15.08.2014

FIRA Fassaden Spezialtechnik

beantragte bei Gericht Inhalte der Internetseite zu löschen (lesen). Der Vergleich vom 23.04.2014 wurde von der FIRA Fassaden Spezialtechnik widerrufen und mit einer umfangreichen Lektüre das Klagebegehren vom 13.09.2013 bei Gericht nochmals beantragt (lesen).

27.07.2014

OLG Gutachten ist fertig

Im Wesentlichen wurde festgestellt:
  1. Die Behauptung der FIRA Bau und/oder dessen rechtlicher Vertreter „alle Mängel aus dem OLG-Urteil vom 26.04.2004 seien erbracht“, wurde vom Sachverständigen nicht bestätigt.
  2. Im Mauerwerk fehlt ausreichender Klebemörtel.
  3. Obwohl der vom Landgericht bestellte Sachverständigten Dr. Herrbruck schwerwiegende Mängel am Dach (fehlende Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Pfettendaches) und eine Horizontalverschiebung im Auflagerbereich festgestellt hat, wurde vom OLG bestellten Sachverständigen Dr. Wackernagel keine Fehler bestätigt.

Es bleibt abzuwarten, wie sich der Senat hierzu positioniert. Insbesondere auch zu den anhaltenden falschen Behauptungen der FIRA Bau, dass die Altmängel beseitigt worden seien. Auch spannend die Entscheidung des Senats, wie die Mängelbeseitigung des fehlenden Klebemörtels entschieden wird, da es sich hier um sicherheitsrelevante Mängel handelt.


15.06.2014

Gegenargumente zum Schreiben der RA-Kanzlei Hanicke & Gerbes an ON-Media TV- und Filmproduktion GmbH Köln

Nach den Feststellungen weiterer Mängel durch den Sachverständigen Manfred Heinlein wurde die FIRA Bau vertretend durch die RA-Kanzlei Hanicke & Gerbes zur Stellungnahme aufgefordert. Ein Interview wurde abgelehnt. Zum skurrilen Inhalt des Schreibens an die TV- und Filmproduktion werden folgende Gegenargumente veröffentlicht.
Klick I1I; I2I;...  >> bitte warten Sie noch einige Zeit

10.06.2014

FIRA Fassaden Spezialtechnik legt Widerspruch ein

Die FIRA Fassaden Spezialtechnik hat den Vergleich vom 23.04.2014 widerrufen. Fortsetzung des Verfahrens am 25.11.2014. In der mündlichen Verhandlung wurde vom Geschäftsführer eingestanden -entgegen der Behauptung in der Klage-, dass die FIRA Fassaden Spezialtechnik an der Schrottimmobilie mitgewirkt hat.
Präzisiert wird: Die FIRA Bau hat gegen das Landgerichtsurteil zur "Klage auf Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung" Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt. Im erneuten Gutachten vom 27.07.2014 heißt es u. a.: "Die im Erdreich angeordnete vertikale Bauwerksabdichtung endet in groben Verstoß gegen die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik in Höhe der Geländeoberfläche." Jeder Bauarbeiter mit ein bisschen Verstand hätte dem Bauherren Hinweise geben müssen. Da die FIRA Fassaden Spezialtechnik (vorher FIRA Maler) nachweislich Arbeiten am Streitobjekt ausgeführt hat, wäre auch sie verantwortlich gewesen auf solche gravierenden Mängel den Bauherren hinzuweisen.

08.05.2014

Sendetermin zum Baupfusch der FIRA Bau

am 18.05.2014 um 19:00 Uhr auf RTL II. "Bauexperte im Einsatz - Dem Pfusch auf der Spur". Die Sendung steht leider auf der RTL-Seite nicht mehr zur Verfügung. Demnächst unter Yuo Tube. Bilder und Kommentare Folge 15 unter Link. Mein Schicksal in der TV-Zeitschrift "auf einen Blick" am 08.05.2014.

25.04.2014

Keine zivilisierten Menschen die so was machen

Die FIRA Firmengruppe betreibt aufgrund ihres hier gezeigten Baupfuschs eine weitere eigene Webseite (in Eigentum der FIRA Fassaden Spezialtechnik), die dieser sehr ähnelt im Aufbau. Im ersten Eintrag vom 22.04.2014 eines Herrn Winkler wird vom Kaputtmachen einer Reputation eines ganzen Unternehmens gesprochen. Und warum man das nicht wie zivilisierte Menschen klärt.

Antwort: Der Geschäftsführer der FIRA Bau war kein einziges Mal auf der Schrottimmobilie. Eine wiederholte Aufforderung zum Gespräch wird ignoriert. Von zivilisierten Menschen kann man nicht ausgehen, wenn Pfusch den Subunternehmern angewiesen wird (s. Dachstütze, Wasserablauf, angeblicher Spritzputz der keiner ist). Behauptet wird bei der Abnahme seien keine Mängel vorhanden gewesen sowie die KRS hat alles in Ordnung befunden. Eine Beseitigung der überwiegenden Mängel wurde von der FIRA Bau abgelehnt oder man antwortet gar nicht erst. Mängel werden auf die Subunternehmer geschoben, die den Ball zurückgeben oder alles wird auf den Planer (KRS) geschoben. Firmensitz KRS = Firmensitz FIRA Bau. Behauptet falsch vor Gericht, die Mängel seien mit dem Planer und Bauherren so abgesprochen. Schuld sind andere obwohl Bauleiterverantwortung und Ausführungsplanung (was vereinbart und vor Gericht bestritten wird) bei der FIRA Bau lag. Die wenigen hier gezeigten Bilder von Baumängeln (weitere Mängel) sprechen für sich, des Weiteren die Gerichtsgutachten, deren Ergebnisse von der FIRA Bau trotz wiederholter Beweisaufnahme bemängelt wird.


24.04.2014

Warten auf das Gutachten

Das Gutachten wurde in Aussicht gestellt nicht vor drei Monaten. D. h. der nächste Gerichtstermin wird nicht vor Herbst sein. Bis zur weiteren Beweissicherung darf an den Mängeln, da alle von der FIRA Bau abgelehnt wurden, nichts verändert werden. Mehr Schaden und mehr Kosten.

16.04.2014

Presse hat sich angemeldet


10.04.2014

Vierter Ortstermin am Mängelhaus

Beweiserhebung: Prüfung der von der FIRA Bau angeblich beseitigten Ursachen der Mängel aus dem OLG Tenor vom 22.04.2004 (nicht funktionierende Zisterne und Dränage sowie falsche Abdichtung der Kelleraußenwand). Teilnehmer wie zum Ortstermin am 18.12.2013. Entertaiment für alle Anwesenden auf Kosten des Klägers und Beklagten. Lachen können nur die anderen Beteiligten. Obwohl die FIRA Bau beweispflichtig und die Zusicherung (lesen) dem OLG gegeben, Mitarbeiter zu stellen, behauptet der Rechtsanwalt der FIRA Bau das Gegenteil. Behauptet wiederholt unrichtig: "Abdichtungsarbeiten wurden aufgrund gesonderter Vereinbarung direkt mit der Subunternehmerin der FIRA Bau vereinbart". Den ursprünglichen Zustand der Grasnarbe wieder herzustellen, nach Beweiserhebung, wurde vom verantwortlichen Bauleiter abgelehnt.
Weitere Ortstermine sind zu erwarten. Ergebnis nach Vorlage des Gutachtens.

26.03.2014

Leistungen der FIRA Dach als Sub

Die FIRA Dach GmbH, als Subunternehmerin der FIRA Bau GmbH, hat zur Schrottimmobilie absolute Kompetenz und Leistungsstärke gezeigt. Feststellungen des Sachverständigen lesen. Berufung der FIRA Bau lesen. Bilder  

16.03.2014

Wind und Kälte in Räume durch undichte Gebäudehülle

Die Gebäudehülle spielt die Hauptrolle beim Haus und im Wärmeschutz. Sollte aber Wind und Kälte durch Undichtigkeiten in die Gebäudehülle gelangen, wie bei der von der FIRA Bau hergestellten Schrottimmobilie, ist das ein Beweis für konstruktive Mängel. Eine Thermografie-Aufnahme zeigt das erschreckende Ergebnis. Auf viel zu kalte Wände verweist auch der vom Landgericht bestellte Sachverständige.
Keiner kann sich vorstellen, wie der Wind, letztens in der 11. und 12. KW 2014, durch die Zimmer fegt. Sogar der Kamin ist betroffen und feuert das Holz durch die Esse. Bei eisiger Kälte und Wind ein wahres Vergnügen, was inakzeptabel ist und die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigt. Allerdings die Wahl zur Brückenunterkunft fällt leicht. Die Aufgabe des von der FIRA Bau beauftragten Bauleiters, die ordnungsgemäße Koordinierung, Durchführung und Überwachung  der Baumaßnahme wurde mehr als verfehlt. Folgekosten bspw. erhöhter Gasverbrauch um mehr als das Doppelte als geplant, erhöhter Energieverbrauch  und erhöhte Reparaturen sind angefallen. 
 
Bauleiter, Subunternehmer und Architekt fanden zusammen und schwiegen bei der Abnahme zu allen (auch offensichtlichen) Mängeln. Von Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und profesioneller Arbeitsweise kann nicht die Rede sein.  
 

28.01.2014

Gerichtstermin zur Klage der FIRA Fassaden Spezialtechnik gegen Bauherren

Die FIRA Fassaden Spezialtechnik beantragte bei Gericht Inhalte der Internetseite zu löschen.

Zum Termin wurde eine Vereinbarung getroffen, die nach Ostern 2014 rechtskräftig wird. Es bleibt abzuwarten, ob die FIRA Fassaden Spezialtechnik Widerspruch einlegt. 

Beschluss lesen


27.12.2013

Erstes gesundheitliches Opfer mit Dauerschaden durch das von der FIRA Bau hergestellte Mängelhaus

Text folgt ..


24.12.2013

Weihnacht im Mängelhaus der FIRA Bau

Am schönsten sollte Weihnachten zu Haus sein
Allerdings in der von der Baufirma hergestellten Schrottimmobilie alles andere als schön.
Die ständige "Zugluft" und Kälte in Räumen weil Ziegel und Anschlüsse nicht ordnungsgemäß hergestellt worden sind, Schimmel in Räumen weil Abdichtungen fehlen, Heizung funktionsuntüchtig weil zu gering dimensioniert usw. Für die Bewohner mehr als gesundheitsschädigend. Klick hier.

18.12.2013

Dritter Ortstermin am Mängelhaus

Teilenehmer:
-Bauherren
-vom OLG bestellter Sachverständige
-rechtlicher Vertreter der Baufirma mit Bauleiter
-rechtlicher Vertreter der Bauherren mit Privatsachverständigen
 
Beweiserhebung: Prüfung der von der FIRA Bau angeblich beseitigten Ursachen der Mängel aus dem OLG Tenor vom 22.04.2004 (nicht funktionierende Zisterne und Dränage sowie falsche Abdichtung der Kelleraußenwand). Beweisbelastet ist die FIRA Bau. Trotz dieser Kenntnis der Beweisbelastung und zweimaliger Verschiebung des 3. Ortstermins, war es der FIRA Bau nicht möglich Handwerker bereitzustellen, welche unter anderem nach Vorgabe des Sachverständigen die Kelleraußenwand zur Prüfung der Beschaffenheit partiell freilegen. Ein 4. Ortstermin wurde bereits für April 2014 vereinbart.

Ein ausführlicher Kommentar folgt nach Abschluss des Verfahrens. Wenn man bedenkt, dass die FIRA Bau in Summe 18 T€ nur Zug um Zug bei ordnungsgemäßer Beseitigung der Mängelursachen beanspruchen kann, der erste Rechtsstreit Gerichtskosten in Höhe von 15,5 T€ verursachte, die bisherige Prüfung der nicht ordnungsgemäß erbrachten ALTMÄNGEL mindestens 2 T€ Kosten verursachte und mind. weitere 3 T€ Kosten noch zu erwarten sind, fragt man sich was beim Geschäftsführer der FIRA Bau überhaupt vorgeht.

 >> Öffentlicher Aufruf an den Geschäftsführer der FIRA Bau: Sie oder der verantwortliche Bauleiter können sich die Mängel einfach selbst vor Ort anschauen. Oder ist es hilfreich, dass alle Mängel (teilweise schwerwiegende) im Einzelnen hier veröffentlicht werden?    


29.10.2013

Fernsehen zeigt Interesse an einer Ausstrahlung

"Baupfusch vom Feinsten" Bauexperte Manfred Heinlein im Einsatz.

Die Dreharbeiten für "Bauexperte im Einsatz" sind abgeschlossen und ich möchte mich beim gesamten Team für die Mitarbeit bedanken. Information zur Ausstrahlung erfolgt rechtzeitig.

Die FIRA Bau wurde von der Filmproduktion zum Interview eingeladen. Immerhin haben die rechtlichen Vertreter Stellung genommen und überraschender Weise jetzt nach 13 Jahren Mängel als unstreitig gestellt. Bleibt die Frage: Warum hat die FIRA Bau, gegen alle gemäß Landgericht ausgeurteilten Kosten für Mängelbeseitigung, Berufung eingelegt? Die Darlegungen zu einzelnen Mängeln widersprechen jeglichen Tatsachen. Die skurrilen Lügen werden mit Gegenbeweisen demnächst veröffentlicht.


16.10.2013

FIRA Fassaden Spezialtechnik hat KLAGE beim Landgericht Dresden eingereicht

KLAGE lesen

01.10.2013

Zweiter Ortstermin am Mängelhaus

Der zweite Ortstermin fand nun endlich statt. Unter anderem ergaben Kernbohrungen am Ziegelmauerwerk "KEINEN Mörtel". Es bleibt abzuwarten wie die Entscheidung des Sachverständigen ist.
Veröffentlichung nach Vorlage des Gutachtens. 

16.08.2013

FIRA Bau will Inhalte dieser Internetseite verbieten

Abmahnung lesen und Antwort lesen

13.08.2013

FIRA Fassaden Spezialtechnik will Inhalte dieser Internetseite verbieten

Abmahnung lesen und Antwort lesen

06.06.2013

Gegenvorstellungen zur Prüfung ordnungsgemäß erbrachter ALTMÄNGEL von der FIRA Bau

Mit Schreiben vom 06.06.2013 und 01.08.2013 hat der Vertreter der FIRA Bau Gegenvorstellungen (insbesondere Einrede der Verjährung) zu den Senatsverfügungen (Prüfung der ordnungsgemäß erbrachten Leistungen aus dem OLG-Urteil vom 26.04.2004) erhoben. Weitere Gegenargumente sind: „Es wurden seit der Durchführung der Arbeiten nach Rechtskraft des Urteils im Vorprozess sämtliche Mängelbeseitigungsarbeiten im Jahr 2005 abgeschlossen und durchgeführt.“
OLG-Entscheidung folgt 

05.04.2013

Zweiter Ortstermin

Beweiserhebung: Prüfung der von der FIRA Bau angeblich beseitigten Ursachen der Mängel aus dem OLG Tenor vom 22.04.2004 sowie weitere Ursachenprüfung. Der Termin wurde vom Vertreter der FIRA Bau nach Zusage abgesagt mit folgender Begründung: "..keine Kenntnis mehr darüber vorhanden ist, was detailliert im Vorprozesses Streitgegenstand war und welche Mängel festgestellt wurden.." sowie geplanten Urlaubs.
Im Gegensatz schreibt der Vertreter der FIRA Bau in der Anschlussberufung: "..Die Beklagte (=FIRA Bau) hat dezidiert bereits mit Schriftsatz vom 20.06.2006 zu den einzelnen Mängeln und dem Zeitraum der Mängelbeseitigung vorgetragen."