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Rückblick Jahr 2001

bis 2001:
Planung eines nicht gerade billigen Einfamilienhauses.

2001:
Das Haus wurde relativ schnell hochgezogen und der Pfusch blieb erst mal unsichtbar. Mit der Abnahme wurden mehrere sichtbare Mängel -weit über 50- und Restleistungen protokolliert. Dem „TÜV Süddeutschland“ der zur Baubegleitung und zur Abnahme hinzugezogen war, blieben wichtige Mängel (bspw.: fehlerhafte horizontale- und vertikale Abdichtung gegen das Erdreich, fehlerhafte Verarbeitung der Hohllochsteine) unerkannt.

2001:
Einige Restleistungen wurden erledigt. Allerdings wie sich herausstellte mangelhaft. Nicht protokollierte und zugesicherte Restleistungen wurden abgestritten. In der Folgezeit schlichen sich große und kleinere Baumängel ein. Beispielsweise: Die elektrisch betriebenen Jalousien funktionierten nicht, es entstanden Risse in den Wänden, die Fliesen waren beschädigt und mit Spachtel verschmiert. die Wand- und Bodenfliesen im Haus liegen teilweise hohl, im Haus zieht es und es wird nicht richtig warm.

2001:
Baufirma reicht Klage auf Bezahlung Ihrer Restforderung in Höhe von ca. 38 TDM ein. Der Rechtsstreit ging über zwei Instanzen. Urteil OLG Dresden in 2004.