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Rückblick Jahr 2004

2004:
Urteil des Oberlandgerichtes Dresden: „Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin (Baufirma) einen Betrag in Höhe von 18 T€ zuzüglich 5% Zinsen über den jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, und zwar Zug um Zug gegen Beseitigung folgender Mängel am Einfamilienhaus der Beklagten in …“

d) Vervollständigung der Außenbeleuchtung;
 c) Erbringung der Restleistungen gemäß Ziffer R 4 der Abnahmeprotokolls,
h) Beseitigung der Feuchtigkeitsmängel im Bereich der Kellergeschoßwände,
i) Beseitigung der Dichtigkeitsmängel im Bereich der Steckdosen

-Aufzählung unvollständig-

Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.

 

2004:
Kostenfestsetzungsbeschluss:
Gesamtkosten der Verfahren erster und zweiter Instanz: 15,5 T€
Davon zu Lasten der Klägerin (Baufirma) 49 % und der Beklagten 51 %.
Bei dieser Summe wird sich mancher Leser oder manche Leserin fragen, was bringt ein Rechtsstreit. Aber es kommt noch schlimmer.

2004
Mängelbeseitigung entsprechend Urteil:

Nach der ersten Aufforderung von uns zur Mängelbeseitigung gem. Urteil wurde uns von der Baufirma mitgeteilt, dass wir doch selbst die Subunternehmerfirmen anrufen sollten zwecks Termin. Mit Schreiben des Rechtsanwaltes der Baufirma vom 17.05.2004 wurde uns dann endlich eine Mängelbeseitigung entsprechend Urteil des OLG Dresdens zugesagt. Auch wurde uns der zeitliche Ablauf mit den entsprechenden Arbeiten mitgeteilt. Über den avisierten Zeitraum von 14 Tagen hatten wir einen privaten Bauüberwacher beauftragt, der auch die Firmen ins Haus lies. Der Bauleiter der Baufirma und der Planer haben sich trotz mehrmaliger Aufforderung auf der Baustelle nicht blicken lassen. Die Mängelbeseitigung (eigentlich war es keine) verlief kaotisch. An mehren Tagen war niemand vor Ort trotz Terminvereinbarung. Dann waren auf einmal mehrere Baufirmen da, die nicht wussten was sie machen sollten, da der Generalunternehmer keine Informationen weitergegeben hatte. Bei Mängelbeseitigung an der Dränage und damit verbundenen Freilegung des Kellergeschosses vom Erdreich wurden weitere Mängel an der Abdichtung des Hauses zum Erdreich festgestellt. Es ging weiter: Bei der Reparatur der Jalousien wurde festgestellt, dass der Holzrahmen der Hebeschiebetüren völlig ungedämmt, d. h. er war hohl.